Auslandskrankenversicherung
in einigen Ländern bei der Einreise Pflicht
empfohlen
empfohlen
Versicherungsgegenstand
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten oder Rücktransportkosten für einen Krankheitsfall im Ausland, falls die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt. Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nie die Rücktransportkosten und die Behandlungskosten nur in den Schengener Staaten, d.h. grob gesagt in Europa ohne Großbritannien.
Empfohlene Deckungssumme
Behandlungskosten sollten zu 100% und Transportkosten mindestens in zu erwartender Höhe abgedeckt sein.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind Versicherungsleistungen, die in der Regel nicht Teil des Versicherungsschutzes sind, aber optional mitversichert werden können.
Dauer:
Eine Auslandskrankenversicherung gilt oft nur für die ersten 1-2 Monate einer Reise.
Länder:
Da die Behandlungskosten von Land zu Land variieren, können bestimmte Länder ausgeschlossen sein (z.B. USA). Der Versicherungsschutz kann auch für Seereisen ausgeschlossen sein.
Rettungskosten:
Rettungs- / Bergungskosten werden oft nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
Schwangerschaft:
Normale Schwangerschaftsvorsorge und Entbindungen sind in der Regel nicht mitversichert.
Anbieter
Ein Anbieter in diesem Bereich ist die ERGO DirektWerbung.